Ein wichtiges und gutes Urteil für alle Amazon-Händler, das aber in Zeiten von Corona nicht die Aufmerksamkeit erfahren hat, die es verdient hat. Der BGH hat nämlich bereits letztes Jahr (Aktenzeichen I ZR 193/18) entschieden, dass den Anbieter eines auf Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen dieses Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Die Finc3 Marketing Group hat von Januar bis Juni 2020 den Umsatz um 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steigern können. Nach einem Plus von 50% im Gesamtjahr 2019 bleibt die Agenturgruppe damit auf starkem Wachstumskurs.