Ein wichtiges und gutes Urteil für alle Amazon-Händler, das aber in Zeiten von Corona nicht die Aufmerksamkeit erfahren hat, die es verdient hat. Der BGH hat nämlich bereits letztes Jahr (Aktenzeichen I ZR 193/18) entschieden, dass den Anbieter eines auf Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen dieses Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Ein neuer Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vom 22.02.2019 (Az.: 6 W 9/19) steckt den Rahmen für das Werbemittel der Kundenrezension ab und beantwortet die Frage, wie transparent diese sein müssen. Worum geht es? Amazon hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Unternehmen beantragt, das Drittanbietern auf amazon.de – also von Amazon […]