Ein wichtiges und gutes Urteil für alle Amazon-Händler, das aber in Zeiten von Corona nicht die Aufmerksamkeit erfahren hat, die es verdient hat. Der BGH hat nämlich bereits letztes Jahr (Aktenzeichen I ZR 193/18) entschieden, dass den Anbieter eines auf Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen dieses Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.